Rostocker Mietspiegel 2024

Rostocker Mietspiegel 2024

Mietspiegel 2024

Seit 01.05.2024 ist der neue Rostocker Mietspiegel in Kraft getreten, nachdem die Bürgerschaft ihn am 17.04.2024 beschlossen hat. Der Bürgerschaftsbeschluss wurde notwendig, weil von den 14 Interessenvertretern der Mieter und Vermieter im Arbeitskreis Mietspiegel lediglich 2 Vertreter dem Mietspiegel zugestimmt haben, darunter der Mieterbund. Alle anderen Teilnehmer im Arbeitskreis, darunter die WIRO, alle 7 Wohnungsgenossenschaften sowie Haus & Grund Rostock e.V. haben ihre Zustimmung nicht erteilt. Ohne diese Zustimmung gilt der Mietspiegel nicht als qualifiziert. Die Stadt hat ihn durch den Bürgerschaftsbeschluss dennoch als qualifiziert erklärt, was nach § 558d BGB möglich ist.

Im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel ist der qualifizierte Mietspiegel im Streitfall schwerer zu erschüttern und die Nutzung alternativer Begründungen (z.B. 3 Vergleichwohnungen) wird erschwert.

Die Experten im Arbeitskreis Mietspiegel haben nicht ohne Grund ihre Zustimmung versagt, denn einerseits ist die breite Datenbasis von ca. 50 % des Wohnungsbestandes der bisherigen Tabellenmietspiegel, im jetzigen sogenannten Regressionsmietspiegel ersetzt worden durch eine Mieterbefragung von lediglich ca. 3.800 Wohnungen. Andererseits führte die Befragung zu nicht der Realität entsprechenden Ergebnissen.
2 Beispiele:
1. Ein Handtuchheizkörper im Bad erhält einen Zuschlag, ein Bad mit Tageslichtfenster nicht.
2. Eine Fassadendämmung ab dem Jahr 2015 führt zu einem Zuschlag; für die gleiche Sanierung im Jahr 2014 gibt es keinerlei Berücksichtigung.

Die Basismiete von durchschnittlich 7,13 €/qm führt in vielen Fällen dazu, dass während der Gültigkeit dieses Mietspiegels kaum Mieterhöhungen realisierbar sein werden.

Der neue Mietspiegel kann über diesen Link heruntergeladen werden.

Es gibt auch einen Online-Rechner, der über diesen Link aufgerufen werden kann.

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