Zertifizierter Verwalter
Gemäß § 19 Abs. 2 Ziffer 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ab 01.12.2023 zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Es gibt mehrere Wege, um die Bezeichnung Zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26 a WEG führen zu dürfen. Einerseits können WEG-Verwalter eine dafür vorgesehene Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. Andererseits sind WEG-Verwalter gemäß § 7 ZertVerwV automatisch zertifiziert, wenn sie z. B. eine Berufsausbildung als Immobilienkaufleute oder Immobilienfachwirte erfolgreich abgeschlossen haben.
Arnold Hertz ist im Sinne von § 26 a WEG in Verbindung mit § 7 und § 8 ZertVerwV zertifizierter Verwalter und darüber hinaus zusätzlich auch in der Prüfungskommission zur Ausbildung zum zertifizierten Verwalter der IHK zu Rostock tätig
Ihre Arnold Hertz Immobilienverwaltung